Elektronik-Recycling
Unsere Sammelgruppen
Elektronik-Recycling ist einer der Schwerpunkte der Günther Schmelzer GmbH. Wir sind in diesem Bereich seit vielen Jahren Partner und Dienstleister für Industrie- und Gewerbekunden, kaufen aber auch von Privatkunden an. Das Elektronik-Recycling gliedert sich grundsätzlich in 5 Sammelgruppen über die wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick geben möchten:
Entsorgung von Wärmeüberträgern
Die Sammelgruppe 1 umfasst Wärmeüberträger. Mit Wärmeüberträgern sind lt. Elektro-Gesetz (ElektroG) Kühl- und Gefriergeräte sowie Klimageräte gemeint. Diese Geräte können bei uns gegen Gebühr abgegeben werden.
Entsorgung von Bildschirmen und Geräten, die Bildschirme haben
Die Sammelgruppe 2 umfasst Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 haben, insbesondere auch Laptops und Notebooks. Diese Geräte können bei uns je nach Qualität gegen Vergütung oder Gebühr abgegeben werden.
Entsorgung von Lampen
Die Sammelgruppe 3 umfasst Lampen. Mit Lampen sind lt. ElektroG Leuchtmittel gemeint. Aufgrund unserer Kooperation mit Lightcycle können ausgebaute nicht beschädigte Leuchtmittel bei uns kostenneutral abgegeben werden. Der Leuchtkörper selbst fällt ebenfalls unter das ElektroG, allerdings wird er entsprechend seiner Abmessungen der Sammelgruppe 4 oder 5 zugeordnet.
Entsorgung von Großgeräten
Die Günther Schmelzer GmbH verarbeitet als Erstbehandler nach § 11 Absatz 4 ElektroG Geräte der Sammelgruppe 4 (Großgeräte > 50 cm). Diese umfasst die typischen im Haushalt befindlichen Großgeräte wie z.B. E-Herd, Waschmaschine, Mikrowelle. Aber auch IT-Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm. Geräte der Kühltechnik und Klimatechnik gehören nicht zum Umfang der Sammelgruppe 4.
Entsorgung von Kleingeräten, kleinen IT- und Telekommunikations-Geräten
Die Elektrokleingeräte, die wir verarbeiten, entsprechen der Sammelgruppe 5 (< 50 cm). Hierzu gehören alle im Haushalt anfallenden Kleingeräte von der Mikrowelle, der Bohrmaschine über den elektrischen Rasierer, den Föhn, bis zu IT und Telekommunikations-Geräten. Die Behandlung erfolgt selbstverständlich gemäß § 11 Absatz 4 ElektroG. Computer-Bauteile, die wir händisch demontieren, geben wir mit einem Partner in die Wiederverwendung. Bei Fragen zum genauen Umfang einer Sammelgruppe oder für weitere Informationen zur Entsorgung von Elektronikgeräten steht Ihnen unser Team der Günther Schmelzer GmbH gerne persönlich zur Verfügung.